“Wir zeigen Auswege für Sie auf.
Damit Sie nicht Baden gehen”
SOKA BAU Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten als eine der
führenden Kanzleien in Deutschland zum
Thema Soka-Bau, Soka-Dach, Soka-Gerüst,
ULAK und ZVK europaweit Unternehmen
vom Einmannbetrieb mit Ehepartner bis zum
internationalen Konzern.
Daneben stellen wir unsere Expertise
Steuerberatern und Rechtsanwälten of
counsel oder in Untervollmacht bei allen
Auseinandersetzungen mit der Soka-Bau zur
Verfügung.
Wir unterhalten beste Beziehungen zu
Unternehmensberatern und Mitarbeitern der
Soka-Bau. Hieraus resultieren Erfahrungen
und Kenntnisse, die andere Kanzleien nicht
haben können.
Profitieren auch Sie von unserem Netzwerk.
Daneben treten wir für eine Reihe von
Rechtsanwaltskanzleien aus dem
Bundesgebiet als kompetente und versierte
Terminsvertreter auf.
Zudem liegt ein wesentlicher Teil unserer
Tätigkeit als ULAK Rechtsanwalt in
Wiesbaden in der Entwicklung von
Unternehmensstrategien und in der
Vorfeldprüfung einer möglichen
Mitgliedschaft bei der SOKA Bau.
Mahnbescheid vom Arbeitsgericht Wiesbaden oder Berlin bekommen?
Achtung: Kurze Frist! Nur 1 Woche Widerspruchsfrist.
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt.
SOKA Anwälte
Beratung und Prozessführung zu Forderungen
der SOKA-Bau
Klein Rechtsanwälte
Ihr Anwalt gegen die SOKA-BAU, SOKA-DACH,
SOKA-GERÜST ULAK und ZVK
Verfahren und Mahnbescheide der SOKA-Bau
sind unser Spezialgebiet.
Wir kämpfen für Sie und vertreten Sie zielfüh-
rend gegen die SOKA-Bau.
Wir helfen Ihnen erfolgreich die Forderungen der
SOKA-Bau abzuwenden Die Quote der von uns
erfolgreich geführten Gerichtsverfahren liegt
bei über 85 %.
Jahrelange Erfahrung mit SOKA-Bau (ULAK)
Mahnbescheiden
Zahlreiche erfolgreiche Verfahren vor den
Arbeitsgerichten Berlin und Wiesbaden und
dem Landesarbeitsgericht Hessen
SOKA-BAU ist die Sozialkassen-Dachmarke der Urlaubs- und
Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK, Verein mit
eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung)
und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).
Für Arbeitgeber ist mit der gerichtlich festgestellten
Beitragspflicht noch nicht alle Hoffnung verloren.
Durch geschickte Restrukturierung Ihres Betriebes ist es
möglich den Betrieb oder Betriebsteile
mit Betriebssitz in den fünf neuen Bundesländern und deren
Arbeitnehmer ist Berlin Gerichtsstand für die oben ge-
nannten Ansprüche (§ 23 Tarifvertrag für das Sozialkassen-
verfahren im Baugewerbe; VTV).
Wir führen nach Einlegung des Widerspruchs durch Sie oder
uns den Prozess vor dem zuständigen Arbeitsgericht
selbständig für Sie.
Egal vor welchem Gericht, egal in welcher Instanz.
Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung des
Rechtsstreits für Sie.
Auf Wunsch vermitteln wir einen versierten Unternehmens-
berater, der Sie bei der Zusammenstellung der für die
Prozessführung notwendigen Daten unterstützt.
Bereits viele unserer Mandanten haben von dieser
Kooperation profitiert.