TIPPS zur SOKA-BAU

1. Unternehmen Sie nichts voreilig!

Wir können nur ein optimales Ergebnis für Sie erreichen, wenn Sie noch nichts selbst unternommen haben!

2. Was kann schlimmstenfalls passieren?

Die SOKA-BAU kann rückwirkend Beiträge für die letzten Jahre erheben (meist bis zu 3–4 Jahre, je nach Verjährung). Bei jährlichen Lohnkosten von 100.000 € können Nachforderungen schnell mehrere Zehntausend Euro betragen.

3. Die SOKA-BAU hat Sie noch nicht im Visier?

Vermeiden Sie die Beitragspflicht, indem Sie z. B. Mitglied in einer geeigneten Innung oder einem Verband werden. Klären Sie bei Betriebsgründung Ihre Beitragspflicht ab. Melden Sie den Betrieb an und bilden Sie finanzielle Rücklagen oder lassen Sie sich von der SOKA-BAU bescheinigen, dass Sie nicht beitragspflichtig sind. Bei Unsicherheit: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und bilden Sie Rücklagen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten frühzeitig anwaltlich beraten.

4. Die SOKA-BAU hat Ihnen ein Stammblatt / einen Fragebogen geschickt?

Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Füllen Sie das Stammblatt oder den Fragebogen unter keinen Umständen selbst aus.

5. Die SOKA-BAU fordert weitere Auskünfte?

Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Erteilen Sie keine Auskünfte ohne vorherige Prüfung. Stimmen Sie keiner Betriebsprüfung durch die SOKA-BAU zu, ohne anwaltliche Begleitung.

6. Die SOKA-BAU verklagt Sie oder beantragt einen Mahnbescheid?

Lassen Sie sich in jedem Fall sofort anwaltlich beraten. Legen Sie innerhalb einer Woche Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und beauftragen Sie umgehend einen Anwalt. (Die Widerspruchsfrist beträgt nur 7 Tage ab Zustellung!)

7. Was ist die SOKA-BAU?

Durch die Sozialkassenbeiträge werden Urlaubsansprüche gesichert, Ausbildungen gefördert und im Alter eine Zusatzrente (ZVK) ausgezahlt. Die Beiträge sind ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen. Teilweise erfolgt eine Erstattung von Geldern an die Arbeitgeber.

8. Wie hoch ist der Beitrag? (Stand 01.07.2025 / gültig 2026)

Gewerbliche Arbeitnehmer (Prozentsatz der Bruttolohnsumme): West / Berlin West: 85,00 € Ost / Berlin Ost: 60,50 €

9. Wer ist beitragspflichtig?

Betriebe, in denen mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit für die Ausführung von Bauarbeiten verwendet wird. Dies kann nicht pauschal bewertet werden es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit an. Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.

10. Was sind Bauarbeiten? (Beispiele)

Gerüste und Bauaufzüge aufstellen, Abdichtungsarbeiten, Asbestsanierungsarbeiten, Bautrocknungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bohrarbeiten, Brunnenbau, Fassadenbau, Fertigbau, Maurerarbeiten, Rammarbeiten, Kanalbau, Nassbaggerarbeiten, Hochbau, Tunnelbau, Straßenbau, Tiefbau, Stuck-, Putz-, Gips- und Rabitzarbeiten, Wärmedämmarbeiten, Zimmerarbeiten u. v. m.

11. Wer ist nicht beitragspflichtig? (Auswahl)

Betriebe des Betonwaren- und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaugewerbes (bei überwiegender Gerüsterstellung), des Glaserhandwerks, des Herd- und Ofensetzerhandwerks, des Maler- und Lackierhandwerks, der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie, des Parkettlegerhandwerks, der Säurebauindustrie, des Schreiberhandwerks, des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungsbauers oder des Steinmetzhandwerks unter den jeweiligen Voraussetzungen.

12. Wir wissen, was zu tun ist!

Wir kennen die Ausnahmen von den Ausnahmen sowie die Eigenheiten dieses Verfahrens. Durch geschicktes Agieren lassen sich klare Vorteile verschaffen. Wir werten Unterlagen des Steuerbüros, der Buchführung und der Personalabteilung aus. Um die Beitragspflichten auch zukünftig zu vermeiden oder zu minimieren, beraten wir zu Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb oder zur Mitgliedschaft in einem Verband/Innung, der von der Beitragspflicht befreit ist.
Tarifgebiet

Gesamtbeitrag

Urlaub

Berufsbildung

Zusatzversorgung

Sozialaufwendungen

West

20,2 %
15,1 %
1,9 %
3,2 %

Ost

18,7 %
15,1 %
1,9 %
1,7 %

Berlin W

25,65 %
15,1 %
1,65 %
3,2 %
5,7 %

Berlin O

24,15 %
15,1 %
1,65 %
1,7 %
5,7 %
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt.
Wir zeigen Auswege für Sie auf. Damit Sie nicht Baden gehen

TIPPS zur SOKA-BAU

1. Unternehmen Sie nichts voreilig!

Wir können nur ein optimales Ergebnis für Sie erreichen, wenn Sie noch nichts selbst unternommen haben!

2. Was kann schlimmstenfalls passieren?

Die SOKA-BAU kann rückwirkend Beiträge für die letzten Jahre erheben (meist bis zu 3–4 Jahre, je nach Verjährung). Bei jährlichen Lohnkosten von 100.000 können Nachforderungen schnell mehrere Zehntausend Euro betragen.

3. Die SOKA-BAU hat Sie noch nicht im Visier?

Vermeiden Sie die Beitragspflicht, indem Sie z. B. Mitglied in einer geeigneten Innung oder einem Verband werden. Klären Sie bei Betriebsgründung Ihre Beitragspflicht ab. Melden Sie den Betrieb an und bilden Sie finanzielle Rücklagen oder lassen Sie sich von der SOKA-BAU bescheinigen, dass Sie nicht beitragspflichtig sind. Bei Unsicherheit: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Tätigkeiten und bilden Sie Rücklagen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten frühzeitig anwaltlich beraten.

4. Die SOKA-BAU hat Ihnen ein Stammblatt /

einen Fragebogen geschickt?

Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Füllen Sie das Stammblatt oder den Fragebogen unter keinen Umständen selbst aus.

5. Die SOKA-BAU fordert weitere Auskünfte?

Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Erteilen Sie keine Auskünfte ohne vorherige Prüfung. Stimmen Sie keiner Betriebsprüfung durch die SOKA-BAU zu, ohne anwaltliche Begleitung.

6. Die SOKA-BAU verklagt Sie oder beantragt

einen Mahnbescheid?

Lassen Sie sich in jedem Fall sofort anwaltlich beraten. Legen Sie innerhalb einer Woche Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und beauftragen Sie umgehend einen Anwalt. (Die Widerspruchsfrist beträgt nur 7 Tage ab Zustellung!)

7. Was ist die SOKA-BAU?

Durch die Sozialkassenbeiträge werden Urlaubsansprüche gesichert, Ausbildungen gefördert und im Alter eine Zusatzrente (ZVK) ausgezahlt. Die Beiträge sind ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen. Teilweise erfolgt eine Erstattung von Geldern an die Arbeitgeber.

8. Wie hoch ist der Beitrag? (Stand 01.07.2025 /

gültig 2026)

Gewerbliche Arbeitnehmer (Prozentsatz der Bruttolohnsumme): West / Berlin West: 85,00 € Ost / Berlin Ost: 60,50 €

9. Wer ist beitragspflichtig?

Betriebe, in denen mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit für die Ausführung von Bauarbeiten verwendet wird. Dies kann nicht pauschal bewertet werden es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit an. Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.

10. Was sind Bauarbeiten? (Beispiele)

Gerüste und Bauaufzüge aufstellen, A b d i c h t u n g s a r b e i t e n , A s b e s t s a n i e r u n g s a r b e i t e n , Bautrocknungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bohrarbeiten, Brunnenbau, Fassadenbau, Fertigbau, Maurerarbeiten, Rammarbeiten, Kanalbau, Nassbaggerarbeiten, Hochbau, Tunnelbau, Straßenbau, Tiefbau, Stuck-, Putz-, Gips- und Rabitzarbeiten, Wärmedämmarbeiten, Zimmerarbeiten u. v. m.

11. Wer ist nicht beitragspflichtig? (Auswahl)

Betriebe des Betonwaren- und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaugewerbes (bei überwiegender Gerüsterstellung), des Glaserhandwerks, des Herd- und Ofensetzerhandwerks, des Maler- und Lackierhandwerks, der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie, des Parkettlegerhandwerks, der Säurebauindustrie, des Schreiberhandwerks, des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungsbauers oder des Steinmetzhandwerks unter den jeweiligen Voraussetzungen.

12. Wir wissen, was zu tun ist!

Wir kennen die Ausnahmen von den Ausnahmen sowie die Eigenheiten dieses Verfahrens. Durch geschicktes Agieren lassen sich klare Vorteile verschaffen. Wir werten Unterlagen des Steuerbüros, der Buchführung und der Personalabteilung aus. Um die Beitragspflichten auch zukünftig zu vermeiden oder zu minimieren, beraten wir zu Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb oder zur Mitgliedschaft in einem Verband/Innung, der von der Beitragspflicht befreit ist.
Tarifgebiet

Gesamtbeitrag

Urlaub

Berufsbildung

Zusatzversorgung

Sozialaufwendungen

West

20,2 %
15,1 %
1,9 %
3,2 %

Ost

18,7 %
15,1 %
1,9 %
1,7 %

Berlin W

25,65 %
15,1 %
1,65 %
3,2 %
5,7 %

Berlin O

24,15 %
15,1 %
1,65 %
1,7 %
5,7 %
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